Tragen Sie den Kaufpreis ein, der im Kaufvertrag für Ihre Immobilie angegeben ist. Dieser Preis umfasst in der Regel das Gebäude und das Grundstück.
Die Grunderwerbsteuer wird beim Erwerb einer Immobilie fällig und hängt vom Bundesland ab, in dem die Immobilie liegt. Der Prozentsatz wird automatisch berechnet, Sie können jedoch auch manuelle Werte eingeben.
Diese Kosten fallen für die Beurkundung des Kaufvertrags und den Eintrag ins Grundbuch an. Wenn Sie die genauen Beträge nicht kennen, kann ein Richtwert von 1,5 % des Kaufpreises verwendet werden.
Falls ein Makler beim Kauf beteiligt war, geben Sie hier die anfallenden Gebühren ein. Diese hängen oft von den regionalen Regelungen und individuellen Vereinbarungen ab.
Geben Sie hier zusätzliche Ausgaben wie Fahrtkosten, Sachverständigenhonorare oder Gerichtskosten ein, die im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf stehen.
Der Anteil des Kaufpreises, der auf das Grundstück entfällt, ist steuerlich nicht abschreibbar. Dieser Anteil sollte idealerweise im Kaufvertrag ausgewiesen sein. Falls nicht, können Sie eine Schätzung angeben.
Das Baujahr Ihrer Immobilie ist entscheidend für die gesetzlich vorgeschriebene Nutzungsdauer und den AfA-Satz.
Die Fläche der Immobilie ist relevant, insbesondere wenn Sie ein Gutachten zur Festlegung der Restnutzungsdauer erstellen lassen möchten.
Geben Sie Ihren aktuellen Steuersatz gemäß Ihrem letzten Steuerbescheid an. Dieser wird zur Berechnung Ihrer Steuerersparnis benötigt.
Falls Sie Kirchensteuer zahlen, geben Sie dies an. Der Steuersatz variiert je nach Bundesland.
Die Berechnung der Abschreibung basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des Einkommensteuergesetzes (§ 7 Abs. 4 EStG) und relevanten Urteilen wie dem Bundesfinanzhof-Urteil vom 28. Juli 2021 (IX R 25/19).